Eidgenössische Abstimmungen vom 09. Juni 2024

Prämien-Entlastungs-Initiative

Am 09. Juni werden wir über die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP abstimmen. Als Reaktion auf die Initiative wurde vom Parlament ein indirekter Gegenvorschlag erarbeitet, welcher in Kraft träte, falls die Initiative abgelehnt würde. Die Idee dabei ist folgende: In den letzten Jahren sind die Krankenkassenprämien im Vergleich zu den Löhnen viel stärker angestiegen und stellen für viele Personen eine grosse finanzielle Belastung dar. Es gibt zwar die Möglichkeit von Prämienverbilligungen, laut SP würden die Kantone bei diesen jedoch sparen, weswegen kein rechter sozialer Ausgleich stattfände und allgemein sei die Vergabe von Prämienverbilligungen sehr ungleich in den Kantonen. Die Prämien-Entlastungs-Initiative fordert nun, dass die Versicherten höchstens 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden müssen.

Pro-Argumente für die Initiative:

  1. Begrenzung der Prämienbelastung: Die Initiative sieht vor, dass maximal 10% des Einkommens für Krankenkassenprämien ausgegeben werden müssen. Dies soll sicherstellen, dass die Gesundheitskosten für die Versicherten tragbar bleiben.
  2. Kostenverteilung: Die Initiative schlägt vor, dass die Kosten, die über diese Grenze hinausgehen, zu 2/3 vom Bund und zu 1/3 von den Kantonen getragen werden. Dies soll Anreize für Bund und Kantone schaffen, die Gesundheitskosten im Allgemeinen niedrig zu halten.
  3. Förderung von Gesundheitsvorsorge: Durch eine Begrenzung der Prämienbelastung wird vermieden, dass Personen aus finanziellen Gründen notwendige Arztbesuche vermeiden. Dies könnte langfristig zu höheren Kosten führen, wenn Krankheiten unbehandelt bleiben und sich verschlimmern.

Contra-Argumente für die Initiative:

  1. Kostenbelastung für den Bund: Die Initiative würde höhere Kosten für den Bund bedeuten, da dieser einen Teil der Kosten übernehmen müsste. Dies könnte zu einer Belastung der Bundesfinanzen führen, insbesondere in Zeiten, in denen bereits finanzielle Herausforderungen bestehen.
  2. Mangelnde Flexibilität: Die Initiative konzentriert sich hauptsächlich auf die Finanzierung und Prämien, ohne die tieferen Ursachen für die steigenden Kosten im Gesundheitswesen anzugehen. Das eigentliche Problem wird dadurch nicht gelöst, sondern nur die Symptome gemildert.
  3. Weniger Spielraum für die Kantone: Durch striktere Vorgaben bliebe den Kantonen weniger Spielraum, um das das Gesundheitssystem ihren lokalen Bedürfnissen anzupassen.

Indirekter Gegenvorschlag des Parlaments: 

Da der Gegenvorschlag ein indirekter ist, stimmen wir über diesen nicht ab, sondern er tritt bei einer Ablehnung der Initiative automatisch in Kraft. Der Gegenvorschlag fand breite Zustimmung im Parlament.

Folgende Punkte kritisieren die InitiantInnen am Gegenvorschlag:

  1. Administrativer Mehraufwand: Der Gegenvorschlag des Parlaments würde zu einem administrativen Mehraufwand führen, ohne die grundlegenden Probleme zu lösen.
  2. Kantonal unterschiedliche Umsetzung: Trotz des Gegenvorschlags würden weiterhin große kantonale Unterschiede bestehen bleiben.
  3. Weniger starke Entlastung für Versicherte: Im Vergleich zur Initiative würden Versicherte mit dem Gegenvorschlag weniger stark entlastet werden.

Argumente für die Stimmfreigabe der JEVP: 

Insgesamt stellt die Prämien-Entlastungs-Initiative einen Versuch dar, die steigenden Krankenkassenprämien besser zu kontrollieren und die finanzielle Belastung für Versicherte zu reduzieren. Diese Anliegen sind sehr zentral. Der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments wird als kostengünstigere (finanzierbare) und flexiblere Alternative betrachtet, obwohl er nicht so weitreichende Lösungen bietet wie die Initiative selbst.

Die JEVP hat aufgrund der ausgeglichenen Meinungen innerhalb ihrer Partei Stimmfreigabe beschlossen.

Kostenbremse-Initiative

Die Initiative: 

Die Kostenbremse-Initiative der Mitte zielt darauf ab, die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung zu kontrollieren: Wenn der Anstieg der Gesundheitskosten um mehr als 20% vom Anstieg der Löhne abweichen, müssen von allen beteiligten Akteuren (Bund, Kantone, Krankenversicherer und Leistungserbringer) kostendämpfende Maßnahmen ergriffen werden. Der Mechanismus ist ein ähnlich wie bei der Schuldenbremse des Bundes. Der Initiativtext nennt keine konkreten Maßnahmen das Initiativkomitee erwähnte in Diskussionen jedoch Beispiele von Massnahmen wie die Förderung ambulanter Eingriffe, Generika und die Erstellung elektronischer Patientendossiers vor.

Gegenstimmen: 

GegnerInnen argumentieren, dass die Initiative viele Fragen und Risiken offen lasse. Zum Beispiel sei unklar, wem die Kostensenkungen zugutekämen, da Krankenkassen nicht dazu verpflichtet wären, die Prämien zu senken. Außerdem fehlten spezifische Maßnahmen für die einzelne Akteure. Zwingende Sparmassnahmen beinhalten immer das Risiko eines Leistungsabbaus. Dies passierte, wenn trotz steigender Kosten keine Lösung gefunden würden. Die Gefahr wäre, dass die Schuldenbremse Auslöser für Austeritätsmassnahmen (Kürzung der Staatsausgaben) im Gesundheitsbereich würde, was einen negativen Effekt auf die Gesundheitsversorgung hätte.

Der indirekte Gegenvorschlag: 

Vom Parlament wurde ein Gegenvorschlag ausgearbeitet. Da es ein indirekter Gegenvorschlag ist, werden wir über diesen nicht abstimmen, sondern er tritt automatisch in Kraft, wenn die Kostenbremse-Initiative abgelehnt wird. Da bei diesem jedoch die Pflicht zur Ergreifung kostendämpfender Massnahmen sehr viel unverbindlicher sei, halten die InitiantInnen an der Initiative fest. 

JA der JEVP zur Kostenbremse-Initiative:

Allen Akteuren ist bewusst, dass unser Gesundheitswesen kostengünstiger gestaltet werden muss. Die Initiative lässt viele Fragen offen: Wie lange würden solche Massnahmen andauern? Wie viel Erfolg müssten sie bringen? Was wenn der Erfolg ausbleibt? Was wenn demokratische Mechanismen dazwischenkommen? Wie stark bindend sind Massnahmen? Was, wenn die Löhne sinken? Trotzdem bietet sie eine gute Grundlage für die Verpflichtung von kostendämpfenden Massnahmen. Ausserdem liegt es in der Natur von Verfassungstexten, dass diese noch nicht allzu viele Details erhalten.

Kostenbremse-Initiative vs. Gegenvorschlag: Die Initiative verlangt erzwungene Massnahmen für eine konkrete Situation, die jedoch nicht unbedingt durchgesetzt werden können, der Gegenvorschlag hingegen verlangt sehr unverbindliche Massnahmen, die ebenfalls nicht durchgesetzt werden können.

Aus diesen Gründen empfiehlt die Junge EVP ein JA zur Kostenbremse-Initiative.

Parolen für den 09. Juni 2024

JA zur Kostenbremse-Initiative

Stimmfreigabe zur Prämienentlastungsinitiative

JA zum Stromgesetz (Mantelerlass)