Nein zur Volksinitiative "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)"

Nein zur Volksinitiative "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)"

Die Gesetzesforderungen der Ausschaffungsinitiative wurden vom Parlament innert Frist beschlossen. Sämtliche Sexualverbrechen, alle Tötungsdelikte, schwere Verletzungen und Gefährdungen werden in Zukunft mit der Ausweisung bestraft. Dass die Initianten weit vor Ablauf der Frist eine zusätzliche Initiative starteten, zeugt mehr von populistischer Hetze als von sachbezogener Politik.

Das zeigt auch der nicht durchdachte Deliktkatalog der Initiative: Hausfriedensbruch wird direkt mit der Ausweisung bestraft. Wobei sexuelle Handlungen mit Kindern erst zu einer Ausweisung führen, wenn der Täter oder die Täterin in den letzten zehn Jahren rechtskräftige zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt wurde.


Zudem wird die gute schweizerische Gewaltenteilung massiv beschnitten: Es braucht nicht mal mehr ein rechtskräftiges Gerichts-Urteil. Schon die Staatsanwaltschaft erhält durch die Initiative den Auftrag, Täter auszuweisen (Art. 197 Ziff. 9, I. 1.). Dabei kommt es nicht auf die Härte des Delikts drauf an, sondern nur, ob dieser im Deliktkatalog aufgeführt ist. Auch das Gericht kann in einzelnen Härtefällen, wo auch eine spezielle Regelung gerechtfertigt wäre, keine Härtefallklausel anwenden.

In Art. 8 der Bundesverfassung steht: «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf diskriminiert werden, namentlich wegen der Herkunft, der Rasse usw…» Was die Initianten fordern ist der Bruch mit einer gut Schweizerischen Tradition. Jeder hat das Recht auf eine faire Gerichtsverhandlung; ob schuldig oder nicht.

Vor Gott und dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Stimme «Nein», damit das auch so bleibt.

 

Text von Renato Pfeffer, Regionalkoordinator JEVP Zürich

Kampagne

Ein breites Bündnis verschiedener Nichtregierungsorganisationen hat sich zu einem NGO-Komitee zusammengeschlossen und kämpft gegen die irreführende und verheerende Durchsetzungsinitiative. 

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