Ja zur Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" (seulement en allemand)

Die Initiative ist aus Sicht der JEVP der richtige Weg, um die ungerechte Heiratsstrafe zu beseitigen.

Verfassungswidrig seit 1984
Über 30 Jahre nach dem wegweisenden Bundesgerichtsurteil ist die Heiratsstrafe für Ehepaare auf Bundesebene immer noch nicht beseitigt. Das Parlament erzielte seither keine Einigung, die Diskussion ist festgefahren. Wir wollen nicht noch weitere 30 Jahre diskutieren, sondern der Diskriminierung wirkungsvoll Abhilfe schaffen. Die Initiative lässt zudem Spielraum für verschiedene Besteuerungsmodelle innerhalb dieses Gesetzes (Splitting etc.), insofern können darin alle politischen Kräfte mitgestalten.

Kosten
Auch happige Steuerausfälle sind kein Argument gegen die Initiative. Es handelt sich um einen Verfassungsauftrag. Seit wann sind Kosten ein Argument dafür, die eigene Verfassung nicht durchzusetzen? Die von Gegnern verfolgte Individualbesteuerung ist zudem ein bürokratischer Koloss, der 30-50% Mehraufwand verursacht und deshalb auch von den Kantonen abgelehnt wurde.EhebegriffDer in der Initiative definierte Ehebegriff entspricht der gegenwärtigen schweizerischen Rechtsprechung, und der europäischen Menschenrechtskonvention (Art.12). Er ist Teil unserer Geschichte, Kultur und unserer christlichen Werte, die die EVP teilt. So ist es befremdend, dass Gegner von Diskriminierung gegen homosexuelle Paare sprechen. Wir stimmen hier nicht über Liebe, sondern über die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren ab. Eingetragene Partnerschaften profitieren übrigens finanziell gleichermassen von der Abschaffung der Heiratsstrafe.

Diskriminierung von 80’000 Ehepaaren
Diskriminiert werden aktuell die 80’000 Ehepaare, die jahraus jahrein benachteiligt werden und teils erheblich höhere Steuerlasten zu tragen haben. Je nach Kanton stammen diese Ehepaare auch aus unteren Einkommensklassen. Das darf nicht sein und gehört abgeschafft. Sogar der Bundesrat war ursprünglich für die Annahme der Initiative (was sehr selten der Fall ist), musste sich aber dem Parlament fügen. Aus allen diesen Gründen empfehle ich im Namen der *jEVP, am 28. Februar zur Abschaffung der Heiratsstrafe zuzustimmen und ein Ja in die Urne zu legen.

 

Autor des Textes: Christoph Bösinger, Vorstandsmitglied JEVP Schweiz