JA zur Änderung des Asylgesetzes (AsylG)

JA zur Änderung des Asylgesetzes (AsylG)

Die Asylreform will in erster Linie die Verfahren verkürzen. So erhalten Asylsuchende viel eher Bescheid, ob ihr Gesuch angenommen wird und ob sie in der Schweiz bleiben können. Durch die unentgeltliche Rechtspflege bei allen dieser Verfahren wird ein fairer Ablauf gesichert und die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass ein negativer Bescheid akzeptiert werden kann. Die schnellen Verfahren sind ausserdem günstiger als die bisherigen.

Von den Gegner werden besonders die Argumente „Gratisanwälte“ und „Enteignungen“ gerne erwähnt. Es gibt aber bereits die unentgeltliche Rechtspflege, für alle, die sich keinen Anwalt leisten können und deren Verfahren ein Ausblick auf Erfolg hat. Die Flüchtlinge haben keine Möglichkeit zu arbeiten, und so auch keine Möglichkeit, für einen Anwalt zu zahlen. Deshalb wird ihnen meistens die unentgeltliche Rechtspflege gewährt. Mit dem neuen Asylgesetz wird auf diesen Verfahrensschritt verzichtet. Bezüglich der Enteignungen ist eigentlich nur zu sagen, dass diese bereits heute möglich sind, aber dass die Verwaltung kaum davon Gebrauch macht.

Mit der Asylreform werden schnellere, einfachere und fairere Verfahren ermöglicht.  Die JEVP empfiehlt deshalb ein JA.

Text von Leandra Gafner, Vorstandsmitglied der JEVP Schweiz

Kampagne

Das Komitee «Ja zur Asylgesetzrevision» kämpft für die Annahme des neuen Asylgesetzes.

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