Damit das Erfolgsmodell AHV nicht im 20. Jahrhundert stehen bleibt

Das drei­säu­lige Modell der Alters­vor­sorge ist ein typi­sches Schwei­ze­ri­sches Erfolgs­mo­dell: Gut aus­ta­riert, finan­ziert durch Arbeit­neh­mer und -geber und äus­serst stress­re­s­i­li­ent. Aber trotz Erfolgs­mo­dell noch lange kein Selbst­läu­fer. So begrün­det Co-Präsident Uriel Sei­bert das JA der Jun­gen EVP zur AHV21 (sowie der Mehr­wert­steu­er­an­pas­sung).

Die Zei­ten ändern sich und damit auch die Her­aus­for­de­run­gen, Anfor­de­run­gen und Ansprü­che an unsere Sozi­al­sys­teme. Dies sieht man bei den Lebens- und Arbeits­mo­del­len: Heute gibt es deut­lich mehr Teil­zeit­ar­beit, da sich Eltern die Erzie­hung tei­len zudem führt das «lebens­lange Ler­nen» zu einer län­ge­ren Aus­bil­dungs­zeit und häu­fi­ge­ren Arbeit­ge­ber­wech­seln.  

Die­sen Umstän­den hat auch das Vor­sor­ge­sys­tem Rech­nung zu tra­gen. Schwer­punkt­mäs­sig in der zwei­ten Säule - doch auch die erste Säule hat ihren Bei­trag zu leis­ten, will sie lang­fris­tig ihr Niveau und den gesell­schaft­li­chen Anfor­de­run­gen Schritt hal­ten kön­nen.

Soziale Mass­nah­men und grös­se­rer Hand­lungs­spiel­raum für nach­hal­tige Lösun­gen 

Die AHV21 fle­xi­bi­li­siert den Ren­ten­be­zug. Künf­tig wer­den Teil­zeit­ren­ten und Zuschläge durch Ren­ten­auf­schübe mög­lich, zudem wer­den bei tie­fe­ren Ein­kom­men die Kür­zun­gen bei einem Vor­be­zug redu­ziert. Wei­ter wird die Karenz­frist für die Hilf­lo­sen­ent­schä­di­gung gesenkt. Für die Betrof­fe­nen – meist gerade jene Kreise, die soziale Mass­nah­men am nötigs­ten haben - bedeu­tet dies eine Stär­kung des AHV-Niveaus, um bis fast 300 Mio. jähr­lich.

Die Fle­xi­bi­li­sie­rung ver­grös­sert auch das Spek­trum der Hand­lungs­mög­lich­kei­ten für eine län­ger­fris­tige Sanie­rung der Alters­vor­sorge. Auf­grund des demo­gra­fi­schen Wan­dels (höhere Lebens­dauer, weni­ger Junge) müs­sen bald Lösun­gen her, wenn das Ren­ten­ni­veau erhal­ten blei­ben soll und wir künf­tige Gene­ra­tion nicht noch stär­ker belas­ten wol­len. Mög­lich wür­den so bei­spiels­weise eine Bin­dung des Refe­ren­zal­ters an die Anzahl Erwerbs­jahre oder eine Stär­kung des frei­wil­li­gen Ren­ten­auf­schubs.

Eine geschlechtergerechte(re) Vor­lage 

In der gesam­ten Alters­vor­sorge gibt es eine ein­zige direkte geschlech­ter­spe­zi­fi­sche Ungleich­be­hand­lung – und diese liegt im unter­schied­li­chen Ren­ten­al­ter. Mit der AHV21 wird diese besei­tigt. Den Ort zur sys­te­mi­schen Kor­rek­tur indi­rek­ter Ungleich­be­hand­lun­gen durch tie­fere Löhne und mehr Teil­zeit­pen­sen sehen wir in der zwei­ten Säule. Hier haben wir bereits mehr­fach kom­mu­ni­ziert, wie wir das Ren­ten­ni­veau von Frauen stär­ken wol­len.

Wei­ter wird keine ein­zige Frau, die ihre Rente ab dem ordent­li­chen Refe­ren­zal­ter bezieht, durch die Vor­lage eine – auch nur um einen Fran­ken - gerin­gere monat­li­che AHV-Rente erhal­ten. Im Gegen­teil: Die Ren­ten­zu­schläge für die Über­gangs­ge­ne­ra­tion wer­den bei vie­len für höhere monat­li­che und bei eini­gen sogar für ins­ge­samt höhere Ren­ten­leis­tun­gen sor­gen.

Fazit: Ein Kom­pro­miss, aber der aktu­ell wohl best­mög­li­che 

Die Vor­lage zur AHV21 passt die erste Säule bes­ser an die aktu­el­len und künf­ti­gen Erwerbs- und Lebens­mo­delle an, stärkt den sozia­len Aus­gleich und ver­grös­sert den Hand­lungs­spiel­raum für soziale, inno­va­tive und nach­hal­tige Lösun­gen im Vor­sor­ge­sys­tem. Wir dürf­ten wohl lange suchen, um eine ähn­lich sozial aus­ta­rierte und gene­ra­tio­nen­ge­rechte Vor­lage zu fin­den.