Erste Schritte in Richtung „Designerbaby“?

Ein Kom­men­tar zum neuen FmedG mit Blick auf aktu­elle Ent­wick­lun­gen in Eng­land von Lean­dra Gaf­ner.

Zu Beginn des letz­ten Monats gab es eine grosse Schlag­zeile aus Gross­bri­tan­nien: Eng­land, genauer die zustän­dige Kon­troll­be­hörde, erlaubt einem For­schungs­team die Gen­ma­ni­pu­la­tion an mensch­li­chen Embryo­nen. Es wird in den DNA Code eines mensch­li­chen Lebens ein­ge­grif­fen, und die ent­ste­hen­den Embryo­nen wer­den nach sie­ben Tagen zer­stört, und nicht einer Frau ein­ge­pflanzt. Ist dies bereits der erste Schritt in Rich­tung „Desi­gnerbaby“?

Mit die­ser For­schung wer­den in ers­ter Linie die Ursa­chen von Fehl­ge­bur­ten und Unfrucht­bar­keit unter­sucht, und die For­scher ver­su­chen zu ver­ste­hen, wel­che Gene es braucht, damit aus einem Embryo ein gesun­des Baby wird. Mit den Ergeb­nis­sen soll die künst­li­che Befruch­tung ver­bes­sert, und unfrucht­ba­ren Men­schen eine bes­sere The­ra­pie ange­bo­ten wer­den kön­nen. Dies klingt nicht nur harm­los, son­dern posi­tiv. Wir müs­sen uns jedoch gerade in die­sem Zusam­men­hang fra­gen, wie weit die For­schung gehen darf.

Mit der Tech­nik, die das For­schungs­team benützt, wird der Code des mensch­li­chen Lebens ver­än­dert. Ist das Pro­jekt erfolg­reich, wird diese Crispr/Cas9-Methode so ver­bes­sert, dass damit Erb­krank­hei­ten geheilt, aber auch wirk­li­che ‚Desi­gnerba­bys‘ geschaf­fen wer­den kön­nen. Mit einer zuver­läs­sig funk­tio­nie­ren­den sol­chen Tech­no­lo­gie kann nicht nur über die Gesund­heit, son­dern auch über die Haar- und Augen­farbe, oder die Intel­li­genz des Kin­des, bestimmt wer­den. Die Gen­ma­ni­pu­la­tion an Embryo­nen, wel­che nicht ein­ge­pflanzt wer­den, ist also nicht nur aus der Ansicht von ProLife-Vertretern ver­werf­lich, son­dern dar­aus kann eine Gefahr ent­ste­hen, wel­che weit über die Hei­lung von Erb­krank­hei­ten hin­aus­geht.

In der Schweiz ste­hen wir eben­falls kurz vor einer Ent­schei­dung zu einer zumin­dest ver­wand­ten The­ma­tik. Am 05.06.2016 stim­men wir ab über die Revi­sion des Fort­pflan­zungs­me­di­zin­ge­set­zes, gegen wel­che die EVP das Refe­ren­dum ergrif­fen hat.

Eine Unter­schei­dung ist gleich von Beginn an zu machen: Das FMedG gestat­tet keine Gen­ma­ni­pu­la­tion an mensch­li­chen Embryo­nen. Es gestat­tet neu die in-vitro Unter­su­chung von Embryo­nen, und aus­ser­dem kön­nen statt wie bis­her drei, nun zwölf Eier befruch­tet, unter­sucht und aus­sor­tiert wer­den. Dar­aus ent­steht ein mas­si­ver Über­schuss an Embryo­nen, wel­che neu auch bis zu zehn Jahre ein­ge­fro­ren wer­den dür­fen (Kryo­kon­ser­vie­rung). Diese Ände­rung rück­gän­gig zu machen ist einer der Kern­punkte des Refe­ren­dums.

Mit dem neuen FMedG wer­den Gren­zen über­schrit­ten, wie mit der Gestat­tung der Gen­ma­ni­pu­la­tion eben­falls. Nicht nur wer­den unzäh­lige Eier zu viel befruch­tet, son­dern es wer­den auch uner­wünschte Gen­de­fekte aus­sor­tiert. Das Chromosomen-Screening kann nicht nur bei Paa­ren mit hohem Risiko auf Erb­krank­hei­ten, son­dern regu­lär, bei allen Paa­ren, die künst­li­che Befruch­tung in Anspruch neh­men, durch­ge­führt wer­den.

Die Frage, wann die For­schung in die­ser The­ma­tik zu weit geht, ist zu recht umstrit­ten. Einige zie­hen die Grenze, wenn der ver­än­derte Embryo einer Frau ein­ge­pflanzt wird. Andere, wenn ein Leben als lebens­wer­ter als ein ande­res ange­se­hen wird. Mei­ner Ansicht nach über­schrei­tet das neue FmedG jedoch meh­rere sol­che Gren­zen. Man weiss nicht, was die 10-jährige Kryo­kon­ser­vie­rung für Fol­gen haben wird. Man unter­sucht grund­sätz­lich jedes künst­lich befruch­tete Ei auf Gen­de­fekte und ent­wi­ckelt 12 statt wie bis­her 3 Embryo­nen und selek­tio­niert schluss­end­lich die nicht per­fek­ten Embryo­nen aus. Des­halb geht die Revi­sion zu weit!

In Eng­land fehlt noch die Zustim­mung einer Ethik­kom­mis­sion zur defi­ni­ti­ven Zulas­sung der Gen­ma­ni­pu­la­ti­ons­ver­su­che, hier in der Schweiz die Zustim­mung des Vol­kes. Des­halb ist meine Emp­feh­lung, am 05.06.2016 nein zur Revi­sion des FMedG zu sagen, um diese Gren­zen­lo­sig­keit zu ver­hin­dern.