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Newsartikel

Junge EVP fordert Strafermittlung gegen Till Lindemann

Die Junge EVP ist scho­ckiert über die zahl­rei­chen Berichte über sexua­li­sierte Gewalt rund um Rammstein-Konzerte. Die Junge EVP for­dert des­halb die Staats­an­walt­schaf­ten der Kan­tone Zürich und Bern auf, Straf­ver­fah­ren gegen Till Lin­de­mann und wei­tere Per­so­nen im Umfeld des Sän­gers zu eröff­nen, um auf­zu­klä­ren, ob im Rah­men von Kon­zer­ten in der Schweiz straf­recht­lich rele­vante Taten began­gen wur­den. Für die JEVP ist klar, dass in einem Rechts­staat auch mäch­tige und ein­fluss­rei­che Stars nicht über dem Gesetz ste­hen und sich für began­gene Taten zu ver­ant­wor­ten haben.

Die in den letz­ten Tagen von ver­schie­de­nen Frauen erho­be­nen, schwe­ren Vor­würfe gegen den Rammstein-Frontsänger Till Lin­de­mann sind scho­ckie­rend. Die Berichte über sexua­li­sierte Gewalt schei­nen der JEVP plau­si­bel und sind ernst zu neh­men. Die Ver­ant­wor­tung dafür liegt bei den Per­so­nen, wel­che sich mora­lisch und ver­mut­lich straf­recht­lich Schwer­wie­gen­des haben zu Schul­den kom­men las­sen.

Straf­ta­ten in der Schweiz ver­mu­tet

Zahl­rei­che Frauen berich­ten von ähn­li­chen Vor­fäl­len an Rammstein-Konzerten an ver­schie­de­nen Orten. Dabei schei­nen die betei­lig­ten Per­so­nen sys­te­ma­tisch vor­zu­ge­hen, um mit Druck und gemäss eini­gen Berich­ten der unfrei­wil­li­gen Ver­ab­rei­chung von Betäu­bungs­mit­teln sexua­li­sierte Gewalt aus­zu­üben. Spe­zi­ell die Schil­de­run­gen von sexu­el­len Über­grif­fen nach der Ver­ab­rei­chung von K.-o.-Tropfen wären nach Schwei­zer Recht ein Offi­zi­al­de­likt. Die Ver­mu­tung liegt nahe, dass es in der Schweiz zu Straf­ta­ten gekom­men sein könnte. Die Band trat 2019 in Bern auf und letz­tes Jahr für zwei Kon­zerte in Zürich. Für alle Betei­lig­ten gilt die Unschulds­ver­mu­tung. Um all­fäl­lige Vor­fälle im Rah­men der Kon­zerte in der Schweiz zu unter­su­chen, sieht es die JEVP als ange­bracht an, dass die Staats­an­walt­schaf­ten der Kan­tone Zürich und Bern von Amtes wegen Straf­ver­fah­ren gegen Till Lin­de­mann und all­fäl­lige wei­tere betei­ligte Dritt­per­so­nen eröff­net. Die Junge EVP hat diese For­de­rung heute Mor­gen an die zustän­di­gen Stel­len der Staats­an­walt­schaf­ten in Zürich und Bern gerich­tet.

Opfer und Zeu­gen­aus­sa­gen gesucht

Bei schwe­ren Sexu­al­straf­ta­ten liegt die Auf­gabe der Beweis­füh­rung bei der Staats­an­walt­schaft. Dies ent­las­tet die Opfer und stellt sicher, dass schwere Straf­ta­ten auch ohne Straf­an­trag bestraft wer­den kön­nen. Den­noch sind Hin­weise von Opfern und Aus­sa­gen von Zeu­gin­nen und Zeu­gen wich­tig. Des­halb ruft die JEVP dazu auf, sich bei der Staats­an­walt­schaft mit Hin­wei­sen zu mel­den. Für betrof­fene Per­so­nen wird zudem emp­foh­len, sich Unter­stüt­zung bei den kan­to­na­len Opfer­be­ra­tungs­stel­len zu holen.

Leona Eckert, Co-Präsidentin der JEVP: «Wir erwar­ten, dass die Staats­an­walt­schaf­ten ihren Job machen und die Ermitt­lun­gen auf­neh­men. Und wir möch­ten Opfern und Zeu­gin­nen der letz­ten Jahre Mut zuspre­chen, sich bei einer Opfer­be­ra­tungs­stelle oder der Staats­an­walt­schaft zu mel­den.»

Kon­zertab­sage in Bern gefor­dert

Die JEVP schliesst sich der For­de­rung in der Bevöl­ke­rung und wei­te­ren Orga­ni­sa­tio­nen an, dass die Ver­an­stal­ter die geplan­ten Kon­zerte in Bern absa­gen.

Domi­nic Täu­bert, Co-Präsident der JEVP: «Kon­zerte in Bern, als wäre nichts gewe­sen, darf es nicht geben. Selbst für den unwahr­schein­li­chen Fall, dass sich alles als falsch erwei­sen würde, wäre das ein Schlag ins Gesicht aller Opfer sexua­li­sier­ter Gewalt.»

 

Kon­takt Opfer­be­ra­tung:

Opfer­be­ra­tung Kan­ton Zürich, Frau­en­be­ra­tungs­stelle sexu­elle Gewalt: 044 291 46 46, info@frauenberatung.ch

Opfer­hilfe Bern: 031 370 30 70, beratungsstelle@opferhilfe-bern.ch

Kon­takt Staats­an­walt­schaft für Hin­weise:

Staats­an­walt­schaft I des Kan­tons Zürich: 043 257 38 00, kanzlei.sta1@ji.zh.ch

Gene­ral­staats­an­walt­schaft des Kan­tons Bern: 031 636 25 00, gstaw.bern@justice.be.ch