Mit Befremdung hat die *jevp Schweiz aus den Medien erfahren, dass die FIFA die Spieler der brasilianischen Nationalmannschaft – offenbar als Reaktion auf das spontane gemeinsame Gebet der Mannschaft auf dem Spielfeld nach dem Sieg am Confederations-Cup – offiziell ermahnt hat, dies in Zukunft zu unterlassen.
Die *jevp Schweiz ist erstaunt, dass die FIFA die Religionsfreiheit, welche eines der elementaren Grund- und Menschenrechte ist, ausser Acht zu lassen scheint.
Für die *jevp Schweiz ist es unerklärlich, wieso die FIFA den Spielern der brasilianischen Nationalmannschaft dieses Grund- und Menschenrecht aberkennen will – umso mehr, als scheinbar die ägyptischen Nationalmannschaft, deren Spieler sich am gleichen Turnier nach dem Sieg gegen Italien nach Mekka wendeten und zu Allah beteten, von der FIFA nicht zurechtgewiesen wurden. Es ist unverständlich, weshalb die FIFA Mannschaften unterschiedliche Verbote auferlegt.
Im weiteren fragt sich die *jevp Schweiz, ob die FIFA – wenn sie denn weiterhin so vehement gegen religiöse Symbole im Fussball ankämpft – in Zukunft auch auf das Abspielen der Nationalhymnen vor Spielbeginn verzichtet, da diese ja oft auch gespickt sind mit religiösem Inhalt. Das Abspielen der Nationalhymne trägt dazu bei, einem Spiel einen emotionalen Charakter zu geben. Darauf zu verzichten, wäre unserer Meinung nach ein grosser Verlust.
Wir meinen: Fussball lebt von Emotionen. Wenn nun ein Spieler oder eine Spielerin vor, während oder nach einem Spiel das Gefühl hat, seine / ihre Emotionen am Besten durch ein Gebet ausdrücken zu können, dann sollte dies weiterhin erlaubt sein.
Die *jevp Schweiz fordert die FIFA daher auf, die Menschrechte zu achten, allen Spielern die Möglichkeit zu geben, ihre Religion frei ausüben zu können und deshalb auf solche Ermahnungen in Zukunft zu verzichten.
Zürich, den 8. Juli 2009