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Atomwaffenverbotsinitiative
Mit der Atomwaffenverbots-Initiative fordern wir den Bundesrat auf, die humanitäre Tradition der Schweiz wahrzunehmen und dem Atomwaffenverbotsvertrag TPNW beizutreten.
Der Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) bekennt sich zu einem Verbot von Test, Transfer, Besitz, Entwicklung und Einsatz von Nuklearwaffen. Unterzeichnet haben diesen Vertrag bis jetzt 93 Staaten, die Schweiz und die meisten europäischen Länder haben nicht unterschrieben. Bei den Verhandlungen zum TPNW war die Schweiz aktiv beteiligt und hat für eine Annahme des Vertrags gestimmt, selbst aber nicht unterschrieben. Ziel des Vertrags ist es die nukleare Abrüstung voranzutreiben.
Argumente:
- Für eine sicherere Welt: Atomwaffen schützen niemanden, sondern sind eine der grössten Bedrohungen für die Menschheit. Nur ein Verbot auf Basis von internationalem, weltweit gültigem Völkerrecht kann diese Bedrohung eindämmen.
- Humanitäre Werte leben: Mit dem Beitritt zum TPNW bekennt sich die Schweiz zu ihrer humanitären Tradition und führt ihr langjähriges Engagement für nukleare Abrüstung fort.
- Neutralität stärken: Der Vertrag bestätigt die Schweizer Neutralität und stärkt die internationale Ordnung, die von zentraler Wichtigkeit für die Sicherheit eines neutralen Kleinstaates ist. Mit Österreich und Irland haben die wichtigsten neutralen Staaten Europas den Vertrag bereits ratifiziert.
- Pragmatisch: Der Atomwaffenverbotsvertrag ist die Fortsetzung jahrzehntelanger Abrüstungsbemühungen, zu denen sich weltweit fast alle Länder verpflichtet haben. Der Vertrag ist kein Wundermittel, sondern eine langfristige Vorsorge, für die uns zukünftige Generationen dankbar sein werden. Die Mühlen der internationalen Politik mahlen langsam, aber Fortschritt ist nicht nur möglich, sondern unausweichlich.
- Wirksam: Auch chemische und biologische Massenvernichtungswaffen wurden anhand internationaler Verträge erfolgreich verboten, geächtet und abgerüstet.
Initiativtext:
Eidgenössische Volksinitiative «Für den Beitritt der Schweiz zum Vertrag der Vereinten Nationen über das Verbot von Atomwaffen (Atomwaffenverbots-Initiative)»
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 197 Ziff. 17
17. Beitritt der Schweiz zum Kernwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen
1 Die Schweiz tritt dem Vertrag der Vereinten Nationen über das Verbot von Kernwaffen bei.
2 Der Bundesrat ratifiziert den Vertrag über das Verbot von Kernwaffen und übermittelt die Ratifikationsurkunde an das Sekretariat der UNO.
Weiterführende Links: