Die Konzernverantwortungsinitiative nimmt einen neuen Anlauf!

Nach der erfolgreichen Einreichung der zweiten Konzernverantwortungsinitiative im Mai 2025, hat der Bundesrat nun im Juni 2026 einen Gegenvorschlag in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassungsantwort der jungen EVP finden Sie hier.

 

Was fordert die Initiative? 

1. Dank einer risikobasierten Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umweltschutz gemäss internationalen Standards müssten Konzerne wie Glencore dafür sorgen, dass ihre Tochterfirmen im Ausland keine Kinder beschäftigen oder dass giftiges Abwasser korrekt entsorgt wird, statt es einfach in den nächsten Fluss zu leiten. Die Pflichten gelten für Grossunternehmen, KMU sind nicht betroffen.

2. Eine unabhängige Aufsicht kontrolliert, ob Konzerne wie Glencore ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Bei Verstössen kann sie die Beendigung und Sanierung eines Schadens anordnen und hohe Bussen aussprechen.

3. Betroffene sollen zudem die Möglichkeit erhalten, für erlittene Schäden von Konzernen wie Glencore Schadenersatz zu verlangen. Darum fordert die Initiative, dass Konzerne für Schäden, die sie oder ihre Tochterfirmen verursacht haben, vor einem Schweizer Zivilgericht geradestehen müssen. 

 

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