Mobilitätsbon-Initiative

Die Initiative wurde am 28.April 2026 lanciert.

Argumente:

  • Mit der Mobilitätsbon-Initiative erhalten alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz jährlich einen ÖV-Gutschein im Wert von über 100 Franken. 

    Die ÖV-Nutzung wird für die Bevölkerung dank dem Mobilitätsbon günstiger. Der Mobilitätsbon steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz (inkl. Kindern) zur Verfügung, um den lokalen, nationalen und grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehr zu nutzen. Das ist dringend nötig, denn in den letzten Jahren wurde der ÖV immer teurer. Von der Mobilitätsbon-Initiative profitieren über 90% der Bevölkerung, während Vielfliegende, Reisende der Luxusklasse und Personen, die mit Privatjets fliegen, mehr bezahlen müssen.

  • Mit der Initiative können attraktive Tages- und Nachtzugsverbindungen in unsere Nachbarländer mit jährlich 500 Millionen gefördert werden. 

    Wer kennt es nicht – man möchte eine Reise mit dem Zug statt mit dem Flugzeug antreten, aber es ist teurer, umständlicher und dauert länger. Dort setzt die Mobilitätsbon-Initiative an. Reiseziele wie London, Barcelona, Rom, Brüssel, Lissabon, Belgrad, Warschau oder Kopenhagen sollen künftig mit direkten Tages- oder Nachtverbindungen bezahlbar und konkurrenzfähig werden. Heute liegen fast 80% der Reiseziele, die aus der Schweiz aus angeflogen werden, in Europa. Das Potenzial für einen Umstieg auf klimaverträgliche Zugverbindungen ist daher gross. Mit der Mobilitätsbon-Initiative stehen jährlich bis zu 500 Millionen Franken zur Verfügung, um neue Züge zu beschaffen, wichtige Engpässe im grenzüberschreitenden Schienennetz zu beseitigen oder Verbindungen zu einem attraktiven Preis anzubieten. Finanziert werden diese Investitionen hauptsächlich durch Vielfliegende und Reisende in Luxusklassen oder Privatjets. Klimafreundliches Reisen mit dem Zug wird dadurch einfacher und günstiger.

  • Die Initiative schafft einen fairen Wettbewerb zwischen Zug und Flug. 

    Der Zugverkehr wird im Gegensatz zum Flugverkehr mit diversen Abgaben belastet. Deshalb sind Flüge oft billiger als Zugfahrten und es wird zu viel geflogen. Mit allen negativen Konsequenzen für Umwelt, Klima und lärmgeplagte Anwohnende. Dem Bund entgehen durch die Befreiung des Flugverkehrs von der Kerosin- und Mehrwertsteuer jährlich Einnahmen in Milliardenhöhe. Dazu kommen externe Kosten für Lärm, Umweltverschmutzung und Klimafolgeschäden in der Höhe von 6.5 Milliarden Franken pro Jahr. Diese Subventionierung des Flugverkehrs führt dazu, dass heute fast doppelt so viel geflogen wird wie noch vor zwanzig Jahren. Darum braucht es eine faire Abgabe auf Flugtickets und Privatjets, die abhängig von den verursachten Emissionen ausgestaltet wird.

  • Die Mobilitätsbon-Initiative leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz in der Schweiz. 

    Der Flugverkehr ist für rund 27% des gesamten Klimaeffekts verantwortlich – mehr als jeder andere Sektor in der Schweiz. Mit der deutlichen Annahme des Klimaschutzgesetz 2023 hat das Schweizer Stimmvolk beschlossen, dass die Klimaemissionen bis 2050 auf Netto-Null sinken müssen – auch beim Flugverkehr. Bisher fehlen beim Flugverkehr aber wirksame Massnahmen. Die Mobilitätsinitiative will das ändern. Durch die Einführung einer fairen Abgabe auf Flugtickets und Privatjets wird ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet. Bereits eine moderate Flugticketabgabe in der Höhe von lediglich 30.- Franken für Kurzstrecken- und 120.– Franken für Langstreckenflügen bzw. mindestens 500.– Franken für Privatjets führt zu einer Reduktion der CO₂-Emissionen beim Flugverkehr um rund 16 %. Mit der Verwendung eines Drittels der Einnahmen (ca. 500 Millionen) für die Förderung des öffentlichen Verkehrs wird die Wirkung noch verstärkt.

  • Die Initiative gestaltet Klimaschutz sozial verträglich.

    Die Mobilitätsbon-Initiative nimmt Vielfliegende und Reisende in Luxusklassen und Privatjets mit einer fairen, distanzabhängigen Flugticketabgabe in die Pflicht. Diejenigen, die am meisten verschmutzen, werden in die Verantwortung genommen und die Einnahmen an die ganze Bevölkerung ausbezahlt. Je höher die Emissionen sind, die eine Person verursacht, desto höher ist die Abgabe. Die Abgabe beträgt mindestens 30.- Franken für einen Kurzstreckenflug (Economy). Die Abgabe steigt, je weiter man fliegt. Auch wer in einer Luxusklasse (Business oder First) fliegt, verursacht bis zu 5-mal höhere Emissionen. Die höchsten Emissionen werden durch Privatjets verursacht. Entsprechend wird hier pro Abflug eine Abgabe von mindestens 500.– Franken erhoben. Auch hier steigt die Abgabe abhängig von Gewicht und Flugdistanz. So werden lediglich die 10% zur Kasse gebeten, die am meisten verschmutzen, während über 90% der Bevölkerung mit dem Mobilitätsbon mehr Geld erhält, als sie durch die Abgabe bezahlt. Die konkreten Beträge werden nach Annahme der Initiative von Bundesrat und Parlament festgelegt. Dank der Mobilitätsbon-Initiative wird das Verursacherprinzip angewendet.

Argumente von: https://www.mobilitaetsbon.ch/de/initiative#argumente

 

Initiativtext:

Eidgenössische Volksinitiative
«Für einen starken öffentlichen Verkehr und faire Flugpreise (Mobilitätsbon-Initiative)»

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 87c Luftverkehrsabgabe
1 Der Bund erhebt zur Verminderung von Treibhausgasemissionen eine Abgabe auf dem Luftverkehr; sie erfasst den Linien- und Charterverkehr (Flugticketabgabe) sowie die allgemeine Luftfahrt einschliesslich Privat- und Geschäftsflugzeuge (Abgabe allgemeine Luftfahrt). Der Bund kann
insbesondere aus Gründen der Gesundheit und Sicherheit Ausnahmen von der Abgabe allgemeine Luftfahrt vorsehen.
2 Die Abgabe wird so bemessen, dass sie verursachergerecht ist und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Schweiz leistet. Die Höhe der Abgabe wird regelmässig überprüft und, falls erforderlich, angepasst.
3 Der Reinertrag der Luftverkehrsabgabe wird zu mindestens Zweidritteln gleichmässig an die Bevölkerung verteilt, namentlich in Form von übertragbaren Mobilitätsgutschriften zur Verwendung im nationalen und internationalen öffentlichen Verkehr auf Schiene und Strasse. Der restliche Betrag wird zur weiteren Verminderung von Treibhausgasemissionen des Verkehrs und namentlich zur Förderung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Schiene verwendet.

Art. 197 Ziff. 172
17. Übergangsbestimmung zu Art. 87c (Luftverkehrsabgabe)
1 Der Bundesrat erhebt die Luftverkehrsabgabe spätestens drei Jahre nach Annahme von Artikel 87c durch Volk und Stände und erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen
Ausführungsbestimmungen.
2 Die Anfangshöhe der Abgabe beträgt pro Flugticket im Linien- und Charterverkehr (Flugticketabgabe) mindestens 30 Franken sowie pro abgehenden Flug in der allgemeinen Luftfahrt (Abgabe allgemeine Luftfahrt) mindestens 500 Franken.

Unterschriften zum selbst ausdrucken:

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Weiterführende Links:

Website des Initiativkomitees