Prämien-Entlastungs-Initiative
Am 09. Juni werden wir über die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP abstimmen. Als Reaktion auf die Initiative wurde vom Parlament ein indirekter Gegenvorschlag erarbeitet, welcher in Kraft träte, falls die Initiative abgelehnt würde. Die Idee dabei ist folgende: In den letzten Jahren sind die Krankenkassenprämien im Vergleich zu den Löhnen viel stärker angestiegen und stellen für viele Personen eine grosse finanzielle Belastung dar. Es gibt zwar die Möglichkeit von Prämienverbilligungen, laut SP würden die Kantone bei diesen jedoch sparen, weswegen kein rechter sozialer Ausgleich stattfände und allgemein sei die Vergabe von Prämienverbilligungen sehr ungleich in den Kantonen. Die Prämien-Entlastungs-Initiative fordert nun, dass die Versicherten höchstens 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden müssen.
Pro-Argumente für die Initiative:
- Begrenzung der Prämienbelastung: Die Initiative sieht vor, dass maximal 10% des Einkommens für Krankenkassenprämien ausgegeben werden müssen. Dies soll sicherstellen, dass die Gesundheitskosten für die Versicherten tragbar bleiben.
- Kostenverteilung: Die Initiative schlägt vor, dass die Kosten, die über diese Grenze hinausgehen, zu 2/3 vom Bund und zu 1/3 von den Kantonen getragen werden. Dies soll Anreize für Bund und Kantone schaffen, die Gesundheitskosten im Allgemeinen niedrig zu halten.
- Förderung von Gesundheitsvorsorge: Durch eine Begrenzung der Prämienbelastung wird vermieden, dass Personen aus finanziellen Gründen notwendige Arztbesuche vermeiden. Dies könnte langfristig zu höheren Kosten führen, wenn Krankheiten unbehandelt bleiben und sich verschlimmern.
Contra-Argumente für die Initiative:
- Kostenbelastung für den Bund: Die Initiative würde höhere Kosten für den Bund bedeuten, da dieser einen Teil der Kosten übernehmen müsste. Dies könnte zu einer Belastung der Bundesfinanzen führen, insbesondere in Zeiten, in denen bereits finanzielle Herausforderungen bestehen.
- Mangelnde Flexibilität: Die Initiative konzentriert sich hauptsächlich auf die Finanzierung und Prämien, ohne die tieferen Ursachen für die steigenden Kosten im Gesundheitswesen anzugehen. Das eigentliche Problem wird dadurch nicht gelöst, sondern nur die Symptome gemildert.
- Weniger Spielraum für die Kantone: Durch striktere Vorgaben bliebe den Kantonen weniger Spielraum, um das das Gesundheitssystem ihren lokalen Bedürfnissen anzupassen.
Indirekter Gegenvorschlag des Parlaments:
Da der Gegenvorschlag ein indirekter ist, stimmen wir über diesen nicht ab, sondern er tritt bei einer Ablehnung der Initiative automatisch in Kraft. Der Gegenvorschlag fand breite Zustimmung im Parlament.
Folgende Punkte kritisieren die InitiantInnen am Gegenvorschlag:
- Administrativer Mehraufwand: Der Gegenvorschlag des Parlaments würde zu einem administrativen Mehraufwand führen, ohne die grundlegenden Probleme zu lösen.
- Kantonal unterschiedliche Umsetzung: Trotz des Gegenvorschlags würden weiterhin große kantonale Unterschiede bestehen bleiben.
- Weniger starke Entlastung für Versicherte: Im Vergleich zur Initiative würden Versicherte mit dem Gegenvorschlag weniger stark entlastet werden.
Argumente für die Stimmfreigabe der JEVP:
Insgesamt stellt die Prämien-Entlastungs-Initiative einen Versuch dar, die steigenden Krankenkassenprämien besser zu kontrollieren und die finanzielle Belastung für Versicherte zu reduzieren. Diese Anliegen sind sehr zentral. Der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments wird als kostengünstigere (finanzierbare) und flexiblere Alternative betrachtet, obwohl er nicht so weitreichende Lösungen bietet wie die Initiative selbst.
Die JEVP hat aufgrund der ausgeglichenen Meinungen innerhalb ihrer Partei Stimmfreigabe beschlossen.
Kostenbremse-Initiative
Die Initiative:
Die Kostenbremse-Initiative der Mitte zielt darauf ab, die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung zu kontrollieren: Wenn der Anstieg der Gesundheitskosten um mehr als 20% vom Anstieg der Löhne abweichen, müssen von allen beteiligten Akteuren (Bund, Kantone, Krankenversicherer und Leistungserbringer) kostendämpfende Maßnahmen ergriffen werden. Der Mechanismus ist ein ähnlich wie bei der Schuldenbremse des Bundes. Der Initiativtext nennt keine konkreten Maßnahmen das Initiativkomitee erwähnte in Diskussionen jedoch Beispiele von Massnahmen wie die Förderung ambulanter Eingriffe, Generika und die Erstellung elektronischer Patientendossiers vor.
Gegenstimmen:
GegnerInnen argumentieren, dass die Initiative viele Fragen und Risiken offen lasse. Zum Beispiel sei unklar, wem die Kostensenkungen zugutekämen, da Krankenkassen nicht dazu verpflichtet wären, die Prämien zu senken. Außerdem fehlten spezifische Maßnahmen für die einzelne Akteure. Zwingende Sparmassnahmen beinhalten immer das Risiko eines Leistungsabbaus. Dies passierte, wenn trotz steigender Kosten keine Lösung gefunden würden. Die Gefahr wäre, dass die Schuldenbremse Auslöser für Austeritätsmassnahmen (Kürzung der Staatsausgaben) im Gesundheitsbereich würde, was einen negativen Effekt auf die Gesundheitsversorgung hätte.
Der indirekte Gegenvorschlag:
Vom Parlament wurde ein Gegenvorschlag ausgearbeitet. Da es ein indirekter Gegenvorschlag ist, werden wir über diesen nicht abstimmen, sondern er tritt automatisch in Kraft, wenn die Kostenbremse-Initiative abgelehnt wird. Da bei diesem jedoch die Pflicht zur Ergreifung kostendämpfender Massnahmen sehr viel unverbindlicher sei, halten die InitiantInnen an der Initiative fest.
JA der JEVP zur Kostenbremse-Initiative:
Allen Akteuren ist bewusst, dass unser Gesundheitswesen kostengünstiger gestaltet werden muss. Die Initiative lässt viele Fragen offen: Wie lange würden solche Massnahmen andauern? Wie viel Erfolg müssten sie bringen? Was wenn der Erfolg ausbleibt? Was wenn demokratische Mechanismen dazwischenkommen? Wie stark bindend sind Massnahmen? Was, wenn die Löhne sinken? Trotzdem bietet sie eine gute Grundlage für die Verpflichtung von kostendämpfenden Massnahmen. Ausserdem liegt es in der Natur von Verfassungstexten, dass diese noch nicht allzu viele Details erhalten.
Kostenbremse-Initiative vs. Gegenvorschlag: Die Initiative verlangt erzwungene Massnahmen für eine konkrete Situation, die jedoch nicht unbedingt durchgesetzt werden können, der Gegenvorschlag hingegen verlangt sehr unverbindliche Massnahmen, die ebenfalls nicht durchgesetzt werden können.
Aus diesen Gründen empfiehlt die Junge EVP ein JA zur Kostenbremse-Initiative.
Stromgesetz (Mantelerlass)
Am 9. Juni werden wir auch über den Mantelerlass zu den Änderungen im Energiegesetz und Stromversorgungsgesetz abstimmen, da gegen die im Parlament erarbeitete Vorlage ein Referendum ergriffen wurde. Die Änderungen in den verschiedenen Gesetzen werden wegen ihrem inhaltlichen Zusammenhang unter dem Mantelerlass «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» zusammengefasst.
«Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien»
Die Stromversorgung der Schweiz soll anhand von erneuerbaren Energien sichergestellt werden. Das Gesetz wurde vom Parlament im Herbst 2023 verabschiedet (im SR einstimmig, im NR mit 177 pro- und 19 contra-Stimmen). Es wurde ein Referendum ergriffen von der Fondation Franz Weber und Helvetia Nostra, zwei kleineren Naturschutzvereinigungen, die die Verringerung des Naturschutzes durch das Gesetz kritisierten. Das Referendum wurde von keiner Partei unterstützt und auch grössere Naturschutzvereinigungen wie WWF und ProNatura stehen trotz der Kritik an einigen Massnahmen hinter dem Gesetz, da der gesamte Nutzen grösser zu sein scheint, als die Kosten für die Natur.
Das Ziel ist die Verringerung der Abhängigkeit von Energieimporten, die Minimierung des Risikos von kritischen Versorgungslagen und eine Hilfestellung zum Erreichen der Klimazielen. Konkret sollen die Schwierigkeiten der Winterversorgung angegangen werden (Senkung Stromverbrauch durch Effizienzmassnahmen, bessere Speicherkraft) und da das Potenzial der Wasserkraft bereits nahezu ausgeschöpft ist, hauptsächlich der Ausbau erneuerbarer Energien ohne Wasserkraft vorangetrieben werden. Weiter sollen bürokratische Hürden abgebaut und die Einsprachemöglichkeiten der Bevölkerung verringert werden. Insbesondere wird auch die Idee von gleitenden Marktprämien geregelt: der Bau von Erneuerbare-Energie-Anlagen soll insofern gefördert werden, als dass den Betreibenden vom Staat eine Prämie ausbezahlt wird, wenn der effektive Markterlös für den produzierten Strom tiefer liegt, als die von den Betreibenden im Vorhinein berechnete Marktprämie dafür. Somit wird Investitions- und Planungssicherheit gefördert.
Die Kritikpunkte sind, dass in Gebieten, die sich für Solar- und Windenergie eignen, diese Pläne Vorrang haben sollen gegenüber anderen nationalen Interessen (weiterhin ausgeschlossen sind jedoch Kraftwerke in Biotopen von nationaler Bedeutung sowie Wasser- und Zugvogelreservaten), die teilweise Aufhebung von Kompensationsmassnahmen bei Eingriffen und das tiefe Restwasserminimum, auf das Flüsse/Bäche bei einer drohenden Strommangellage reduziert werden dürften.
JA-Parole der JEVP
Die JEVP gibt eine Ja-Parole, da bei der Gesetzesrevision viele Kompromisse gefunden worden sind und der Beschluss mehrheitsfähig ist. Das Gesetz hilft zur Schliessung der Versorgungslücke im Winter, fördert die Unabhängigkeit von ausländischen Energiequellen, sieht Effizienzmassnahmen vor und hilft beim Umstieg auf erneuerbare Energien sowie der Erreichung der Klimaziele NettoNull 2050. Bezüglich der Aufweichung des Naturschutzes haben unsere EVP-Nationalräte hat im Parlament ebenfalls Bedenken geäussert, sich aber dann gleichwohl hinter den Mantelerlass gestellt, da der Gewinn davon grösser ist.
Stopp Impflicht-Initiative
Ausgangslage
Die Initiantinnen und Initianten wollen mit einer Verfassungsänderung eine Impfpflicht und bei Bekämpfungsmassnahmen übertragbarer Krankheiten eine Differenzierung der Bevölkerung nach Impfstatus ausschliessen. Der Initiativtext geht indes weit über das Thema «Impfen» hinaus. Er verlangt generell, dass das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit vom Staat nur eingeschränkt werden darf, wenn die betroffene Person zustimmt. Dies würde in diversen gesellschaftlichen Bereichen zu Rechtsunsicherheit führen, etwa in der Strafverfolgung oder im Kindes- und Erwachsenenschutz. Bereits heute gilt zudem, dass in der Schweiz niemand gegen seinen Willen zu einer Impfung gezwungen werden darf.
Die Initiantinnen und Initianten wollen sicherstellen, dass jede Person frei entscheiden kann, ob sie sich impfen lassen will oder nicht. Lehnt eine Person eine Impfung ab, soll das für sie keine sozialen oder beruflichen Nachteile haben. Die Initiative verlangt generell, dass bei jedem staatlichen Eingriff in die körperliche oder geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Damit tangiert die Initiative insbesondere das staatliche Gewaltmonopol (Polizeiwesen, Strafverfolgung und Strafvollzug, Militär, Ausländer- und Asylwesen etc.). Bei einer Annahme der Initiative, dürfte die Polizei z.B. ohne Zustimmung der betroffenen Personen keine Verdächtigen mehr festnehmen, und der Staat könnte keine ausl. Straftäter mehr ausschaffen oder abgewiesenen Asylsuchenden in ihr Heimatland zurückführen, wenn die Zustimmung dieser Personen fehlt. Die Initiative zielt damit weit über Impfungen hinaus.
Pro (Freiheitliche Bewegung Schweiz)
- Stopp Impfpflicht: «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit (STOPP Impfpflicht)» erweitert den Grundsatz der körperlichen Unversehrtheit in der Verfassung (Art. 10), so dass jeder Mensch die Freiheit hat, selbst bestimmen zu können, was in seinen Körper gespritzt oder eingesetzt werden darf, ohne dass er bestraft werden kann oder eine soziale oder beruflich Benachteiligung entsteht.
- Freiheit muss gestärkt werden: Wir sagen, egal was kommt, Wir wollen die Freiheit für die Bürgerinnen und Bürger in der Bundesverfassung stärker verankern, so dass jeder Mensch frei und ohne Angst entscheiden kann, ob er sich impfen lassen will oder ob er sich mit einem Chip versehen lässt. Was in den Körper kommt, muss ohne Zwang und Repression für jeden Menschen frei entschieden werden können.
- Vertrauen in Behörden fehlt: Dass wir dem Bundesrat, der Politik mit Ihren Taskforces und Experten nicht trauen können, zeigen die aktuellen Entwicklungen zu Impfschäden.
Contra (Parlamentsdebatte)
- Grundrechte bereits in Verfassung: verankert Das Grundrecht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit, ist in der Bundesverfassung festgeschrieben. Der Staat kann dieses Grundrecht aber unter bestimmten Bedingungen einschränken, etwa bei Massnahmen im polizeilichen Bereich, in der Strafverfolgung oder im Kindes- und Erwachsenenschutz. Bedingung ist, dass eine gesetzliche Grundlage besteht, ein öffentliches Interesse vorliegt oder die Grundrechte anderer Personen gefährdet sind und die Einschränkungen verhältnismässig sind.
- Bereits heute keine Impfpflicht: Für jede Impfung braucht es eine Zustimmung der betroffenen Person. Die Möglichkeit eines Impfobligatoriums nach Epidemiengesetz kann Impfungen für bestimmte Personen und für eine begrenzte Zeit für obligatorisch erklären. Dies wäre z.B. für Mitarbeitende im Gesundheitswesen denkbar. Ein solches behördliches Impfobligatorium auf Bundesebene wurde bisher noch nie zur Anwendung gebracht
- Initiative bringt Rechtsunsicherheit: Die Initiative tangiert insbesondere das staatliche Gewaltmonopol (Polizeiwesen, Strafverfolgung und Strafvollzug, Militär, Ausländer- und Asylwesen etc.). Würde die Initiative angenommen, dürfte die Polizei beispielsweise ohne Zustimmung der betroffenen Personen keine Verdächtigen mehr festnehmen, und der Staat könnte keine ausländischen Straftäter mehr ausschaffen oder keine abgewiesenen Asylsuchenden mehr in ihr Heimatland zurückführen.