Junge EVP fordert Strafermittlung gegen Till Lindemann

Junge EVP fordert Strafermittlung gegen Till Lindemann

Die Junge EVP ist schockiert über die zahlreichen Berichte über sexualisierte Gewalt rund um Rammstein-Konzerte. Die Junge EVP fordert deshalb die Staatsanwaltschaften der Kantone Zürich und Bern auf, Strafverfahren gegen Till Lindemann und weitere Personen im Umfeld des Sängers zu eröffnen, um aufzuklären, ob im Rahmen von Konzerten in der Schweiz strafrechtlich relevante Taten begangen wurden. Für die JEVP ist klar, dass in einem Rechtsstaat auch mächtige und einflussreiche Stars nicht über dem Gesetz stehen und sich für begangene Taten zu verantworten haben.

Die in den letzten Tagen von verschiedenen Frauen erhobenen, schweren Vorwürfe gegen den Rammstein-Frontsänger Till Lindemann sind schockierend. Die Berichte über sexualisierte Gewalt scheinen der JEVP plausibel und sind ernst zu nehmen. Die Verantwortung dafür liegt bei den Personen, welche sich moralisch und vermutlich strafrechtlich Schwerwiegendes haben zu Schulden kommen lassen.

Straftaten in der Schweiz vermutet

Zahlreiche Frauen berichten von ähnlichen Vorfällen an Rammstein-Konzerten an verschiedenen Orten. Dabei scheinen die beteiligten Personen systematisch vorzugehen, um mit Druck und gemäss einigen Berichten der unfreiwilligen Verabreichung von Betäubungsmitteln sexualisierte Gewalt auszuüben. Speziell die Schilderungen von sexuellen Übergriffen nach der Verabreichung von K.-o.-Tropfen wären nach Schweizer Recht ein Offizialdelikt. Die Vermutung liegt nahe, dass es in der Schweiz zu Straftaten gekommen sein könnte. Die Band trat 2019 in Bern auf und letztes Jahr für zwei Konzerte in Zürich. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. Um allfällige Vorfälle im Rahmen der Konzerte in der Schweiz zu untersuchen, sieht es die JEVP als angebracht an, dass die Staatsanwaltschaften der Kantone Zürich und Bern von Amtes wegen Strafverfahren gegen Till Lindemann und allfällige weitere beteiligte Drittpersonen eröffnet. Die Junge EVP hat diese Forderung heute Morgen an die zuständigen Stellen der Staatsanwaltschaften in Zürich und Bern gerichtet.

Opfer und Zeugenaussagen gesucht

Bei schweren Sexualstraftaten liegt die Aufgabe der Beweisführung bei der Staatsanwaltschaft. Dies entlastet die Opfer und stellt sicher, dass schwere Straftaten auch ohne Strafantrag bestraft werden können. Dennoch sind Hinweise von Opfern und Aussagen von Zeuginnen und Zeugen wichtig. Deshalb ruft die JEVP dazu auf, sich bei der Staatsanwaltschaft mit Hinweisen zu melden. Für betroffene Personen wird zudem empfohlen, sich Unterstützung bei den kantonalen Opferberatungsstellen zu holen.

Leona Eckert, Co-Präsidentin der JEVP: «Wir erwarten, dass die Staatsanwaltschaften ihren Job machen und die Ermittlungen aufnehmen. Und wir möchten Opfern und Zeuginnen der letzten Jahre Mut zusprechen, sich bei einer Opferberatungsstelle oder der Staatsanwaltschaft zu melden.»

Konzertabsage in Bern gefordert

Die JEVP schliesst sich der Forderung in der Bevölkerung und weiteren Organisationen an, dass die Veranstalter die geplanten Konzerte in Bern absagen.

Dominic Täubert, Co-Präsident der JEVP: «Konzerte in Bern, als wäre nichts gewesen, darf es nicht geben. Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass sich alles als falsch erweisen würde, wäre das ein Schlag ins Gesicht aller Opfer sexualisierter Gewalt.»

 

Kontakt Opferberatung:

Opferberatung Kanton Zürich, Frauenberatungsstelle sexuelle Gewalt: 044 291 46 46, info@frauenberatung.ch

Opferhilfe Bern: 031 370 30 70, beratungsstelle@opferhilfe-bern.ch

Kontakt Staatsanwaltschaft für Hinweise:

Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich: 043 257 38 00, kanzlei.sta1@ji.zh.ch

Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern: 031 636 25 00, gstaw.bern@justice.be.ch